Verein für Deutsche Schäferhunde

Ortsgruppe Kolbermoor e.V.

LG Bayern-Süd

Wußten Sie schon . . . . ?

 

Tierschützer warnen vor skrupelloser Hundewelpen-Mafia

01.10.2015, 12:36 Uhr | dpa

 

Tierschützer schlagen Alarm: Der illegale Welpenhandel nimmt in Deutschland zu. (Quelle: dpa)
Tierschützer schlagen Alarm: Der illegale Welpenhandel nimmt in Deutschland zu.
(Quelle: dpa)
 

"Süße Hundewelpen günstig abzugeben": Der Deutsche Tierschutzbund warnt vor solchen Anzeigen. Oft stecke eine Hunde-Mafia dahinter.

 

Hundefreunde sollten keine illegal importierten Welpen kaufen, sagen die Tierschützer. "Die Welpen werden viel zu schnell von ihrer Mutter getrennt. Sie sind meist nicht geimpft, stark geschwächt durch die lange Reise und haben keine oder gefälschte Papiere", so Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder.


In Deutschland würden skrupellose Händler die Hunde über Internet oder Zeitungs-Kleinanzeigen weiterverkaufen. "Wenn 'süße Welpen aller Rassen' angepriesen werden, sollten die Alarmglocken klingeln", mahnte Schröder.

Hündinnen "als Gebärmaschinen missbraucht"

Polizei und Zoll stießen vor allem in den deutschen Grenzregionen immer wieder auf Lastwagen voll beladen mit Welpen. Zahlen dazu gebe es nicht. "Aber allein im vergangenen Jahr haben Tierheime - hauptsächlich in Bayern und Sachsen - 650 Welpen aufgenommen, die die Polizei zufällig bei Kontrollen aufgegriffen hat", berichtete Schröder.

Die Tiere kämen vornehmlich aus Osteuropa, zum Beispiel aus Tschechien, Ungarn oder der Slowakei. "Dort werden Hündinnen in regelrechten Tierfabriken gehalten und als Gebärmaschinen missbraucht."

Tierschutzbund fordert Sonderermittler

Hundetransporte flögen bislang meist durch Zufall auf, etwa bei Drogenkontrollen. "Wünschenswert wäre eine grenzübergreifende Sonderermittlungsgruppe zum Thema Hundehandel, die gezielt nach solchen Transporten sucht", meinte Schröder. Zudem müssten Verantwortliche härter bestraft werden.

Wer sicher gehen möchte, dass er nicht bei der Hunde-Mafia kauft, sollte sich an ein Tierheim wenden.

Quelle: dpa

 

Wir empfehlen natürlich, sich immer an einen Züchter zu wenden, der unserem Hauptverein angeschlossen ist!

Hund im Auto eingesperrt – Zeugen dürfen Scheibe einschlagen

Irgendwie an frische Luft gelangen. Hunde gehören bei der Hitze nicht ins Auto.  (BILD: dpa)


Es wird richtig heiß. Vor allem Autos, die in der Sonne parken, heizen sich schnell auf. Schnell wird das Auto für eingesperrte Hunde zur tödlichen Hitzefalle. Was viele nicht wissen: Wer Tiere in Not sieht, darf notfalls sogar die Scheibe einschlagen. 

Das Auto kann für Hunde schnell zur tödlichen Hitzefalle werden: Sauerstoffmangel, Übelkeit, Kreislaufprobleme und Kreislaufversagen führen im schlimmsten Fall zum Tod des Tieres. "Wer ein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, handelt verantwortungslos und verstößt gegen die Tierschutz-Hundeverordnung", heißt dazu vom Deutschen Tierschutzbund e.V..Es reicht nicht aus, den Wagen im Schatten abzustellen. "Selbst, wer nur eben beim Nachbarn hereinschauen möchte, kann aufgehalten werden. Die Sonne wandert und schon wird es im Inneren des Wagens höllisch heiß", so die Tierexperten. Auch bei bedecktem Himmel wird es in einem Auto schnell zu warm. Hintergrund: Im Gegensatz zum Menschen können sich Hunde und Katzen nicht durch Schwitzen über die Haut Kühlung verschaffen und sind deshalb gegenüber Hitze sehr empfindlich.Das ist im Notfall zu tunLeider passiert es immer wieder, dass Hunde im Auto warten müssen. Mitte Mai ließ in Köln ein Autofahrer seinen Hund Pumba im Auto zurück. Das Tier war völlig erschöpft, Passanten riefen schließlich die Polizei. Gegen den 31-jährigen Besitzer wird nun wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. 

In Köln handelten die Augenzeugen genau richtig. Der Tierschutzbund rät: "Wer ein Tier in Not bemerkt, sollte umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Aller-dings muss nachweislich nach ihnen gesucht werden. Die Feuerwehr hat per Gesetz nicht die gleiche Befugnis das Auto zu öffnen wie die Polizei." Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr, können Zeuge die Scheibe gegebenenfalls selbst einschlagen. Dies kann rechtlich durch Notstands-regelungen gedeckt sein, wenn andere Hilfe – etwa durch die Polizei oder die Feuerwehr – nicht rechtzeitig zu erreichen ist. So transportieren Sie Tiere bei Hitze In einem Transporter sollten Tiere nur während der Fahrt untergebracht werden. Denn bei erhöhten Außentemperaturen kann es - selbst im Schatten - zu einer extremen Wärmeentwicklung kommen. Sobald das Fahrzeug abgestellt wird, müssen die Tiere das Fahrzeug verlas-sen können. "Die Nutzung einer Klimaanlage beziehungsweise die Installation von Ventilatoren in einem Transporter ist nicht zwingend vorge-schrieben, aber sicherlich sehr sinnvoll, um einem Hitzestau vorzubeugen", raten die Tierexperten. Sollte die Zeit eng werden darf man laut Polizei auch selbst tätig werden und die Scheibe einschlagen. Geregelt ist dies in den Notstandsregelungen im StGB und BGB. 

Für alle Urlauber gilt: Lange Autofahrten sollten, wenn das Auto nicht über eine Klimaanlage verfügt, an heißen Tagen in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden.Wichtig: Wer sein Tier der Hitze überlässt, kann nach §17 Tierschutzgesetz zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Was sich ab 1. August 2014 in Deutschland ändert - Mehr Infos beim Heimtierkauf

 

Ab jetzt profitieren auch Tiere vom Monatswechsel. Ab dem 1. August gelten strengere Regeln für den Handel mit Haustieren wie etwa Hunden oder Katzen. Wer solche Wirbeltiere nach Deutschland bringt, um sie weiterzuverkaufen, braucht zur Einfuhr künftig eine Genehmigung der zu- ständigen Länderbehörde. Der Transport muss für die Tiere so stressfrei wie möglich von statten gehen.

Mit den strengeren Regeln wollen die Behörden vor allem dem unseriösen Welpenhandel den Garaus machen. Beim Verkauf von Wirbeltieren, Nutz- tiere ausgeschlossen, muss der Verkäufer seinem Kunden künftig ein Infoblatt aushändigen, auf dem alles Wichtige zu Ernährung, Pflege und Un- terbringung des neuen Haustieres zusammengefasst ist.

Betreiber von Hundeschulen brauchen fortan eine Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde. So sollen Mindeststandards in der Qualität der Hundeausbildung gewährleistet werden.

 

Quelle: t-online vom 30.7.2014

Neun Hunde sind im Landkreis Rosenheim Opfer von Giftanschlägen geworden.
Zwei von ihnen sind an den Folgen gestorben, darunter ein Behindertenbegleithund.

© OVB Foto Niessen

Am Ort des Anschlags nahe des Pestkreuzes in Vogtareuth: die aufmerksame Jägerin und ihr Hund "Distel",
der seinem Frauchen das Überleben zu verdanken hat. 

Am Ort des Anschlags nahe des Pestkreuzes in Vogtareuth: die aufmerksame Jägerin und ihr Hund

"Distel", temperamentvoller Jagdhund einer Jägerin aus dem Landkreis, hat die Vergiftung überlebt - dank des beherzten Eingreifens seines Frauchens. Angesichts der auffällig bunten "Leckerli", die der Hund der Rasse Deutsch-Kurzhaar in einem Waldstück in Vogtareuth aufge-nommen hatte, schrillten bei der Halterin instinktiv die Alarmglocken. Sie packte ihren Hund ins Auto, fuhr zum Tierarzt nach Bad Endorf, der ebenfalls sofort reagierte: Dr. Robert Hausner gab dem Tier eine Spritze, die zum Erbrechen des Mageninhalts führte. Diese schnelle Reaktion hat "Distel" das Leben gerettet. Denn die Köder, die die Jägerin geistesgegenwärtig mitgenommen hatte, erwiesen sich nach Angaben der Polizei als vergiftet. Jürgen Thalmeier, Pressesprecher des Polizeipräsidiums, bestätigt auf Anfrage des OVB, dass dies nicht der einzige Fall war. Zwei Hunde starben, von sieben weiteren ähnlichen Erkrankungen, die jedoch nicht zum Tod der Tiere führten, geht die Polizei aus. Die Fälle ereigneten sich nach Angaben von Thalmeier in Vogtareuth, im Raum Bad Aibling und Bad Feilnbach, in Rosenheim, Prien und Bernau. Der oder die Unbekannte schlug erstmals im Dezember vergangenen Jahres zu. Die Ermittlungen laufen bei den operativen Ergänzungs-diensten (Hundeführern in der Polizeiinspektion Rosenheim) zusammen.
 

Als Grund dafür, dass die Öffentlichkeit nicht über das Auftreten der Giftköder informiert worden war, nennt Thalmeier die "Sorge vor Tritt-brettfahrern". Die mediale Aufmerksamkeit, die Fälle dieser Art erfahren, führe in der Regel zu Nachahmungen. Solche Folgen hätten die er-mittelnden Beamten verhindern wollen.
 

Sie setzten stattdessen auf ein eng geknüpftes Informationsnetz, das sie mit Hilfe eingeschalteter Behörden aufbauten: Sensibilisiert wurden Waldbesitzer, Jagdpächter, Jäger, Revierförster, Forstbeamte und Tierärzte. Sie wurden gebeten, Auffälligkeiten zu melden, bei Waldbesuchen und Arbeiten im Forst besonders aufmerksam zu sein und auch Hndehalter beim Gassigehen anzusprechen.
 

Im Fokus: die Köder, die die Jägerin in Vogtareuth eingesammelt hatte. Sie ähneln bunten Trockenfutter-"Leckerlis" aus Getreide, zeigen sich in den Farben Rot, Grün und Gelb. Die Köder waren, so bestätigt das Polizeipräsidium, mit einem hochgefährlichen Cocktail aus zwei unter-schiedlichen Giften versetzt. Woher die Köder, die eine industrielle Herstellung nahelegen, stammen, ist nicht bekannt. Sie lagen in Straß-kirchen nahe des Pestkreuzes in kleinen Häufchen auf dem Waldboden verteilt, berichtet die Jägerin, die den Fall ins Rollen gebracht hat. Sie bleibt auf Anraten der Polizei anonym, um nicht zur Zielscheibe des Hundehassers zu werden.

 

Dass noch mehr als neun Tiere betroffen waren, ist nicht auszuschließen. "Eine gewisse Dunkelziffer von Erkrankungen, die nicht gemeldet wurden, ist möglich", betont Thalmeier. Ein Zusammenhang mit zwei tot aufgefundenen Rehen kann nach seinen Angaben jedoch nicht her-gestellt werden. Werner Zwingmann, Vorsitzender der Jägervereinigung Rosenheim, will Gefahren auch für Reh- und Rotwild nicht ausschlies-sen, wenn Köder aus Getreide bestehen.

 

Obwohl seit drei Wochen keine neuen Vergiftungsfälle aufgetreten sind, bittet die Polizei weiter um Achtsamkeit. Hundehalter, die sich über unerklärliche Gesundheitsprobleme ihrer Vierbeiner wundern oder beim Gassigehen die auffälligen "Leckerlis" gesehen haben, sollen sich bei ihren örtlichen Polizeiinspektionen melden.

Illegaler Welpenhandel - Millionengeschäft mit kranken Tieren

 

In kleinen Käfigen werden sie durch ganz Europa transportiert: Der illegale Handel mit niedlichen Hundewelpen ist ein Riesengeschäft, doch meist zum Nachteil der Tiere. Die meisten von ihnen sind krank, viele sterben nach kurzer Zeit.

Von Catherine Simon, OVB vom 13.3.2014

Dieser Golden Retriever-Welpe hat in seinem kurzen Leben schon viel mitgemacht. Er ist einer der Hunde, die aus einem Tiertransport gerettet wurden. Foto: DPa

© OVB Foto: DPA

 

Dieser Golden Retriever-Welpe hat in seinem kurzen Leben schon viel mitgemacht. Er ist einer der Hunde, die aus einem Tiertransport gerettet wurden. 

Illegaler Welpenhandel  Millionengeschäft mit kranken Tieren In kleinen Käfigen werden sie durch ganz Europa transportiert: Der illegale Handel mit niedlichen Hundewelpen ist ein Riesengeschäft, doch meist zum Nachteil der Tiere. 74 Welpen sind seit der vergangenen Woche im Nürnberger Tierheim. Die Hunde stammen aus einem illegalen Transport, der aus der Slowakei nach Spanien gehen sollte. Doch Zollbeamte stoppten den Wagen auf der Autobahn (wir haben berichtet). Viele der Welpen waren gerade einmal vier Wochen alt – viel zu jung für so eine anstrengende Reise. Zwei Hunde sind bereits gestorben, und auch für die anderen kann noch keine Entwarnung gegeben werden.

 

Das Geschäft mit sogenannten Billig-Welpen brummt: Professionelle Händler verdienen nach Angaben von Tierschützern Zehntausende Euro mit einem Transport. Die Leidtragenden sind die Tiere und ihre späteren Besitzer. „Rassehunde sind einfach sehr begehrt und der Handel hat auch durch das Internet extrem zugenommen“, berichtet Birgit Thiesmann von der Hamburger Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“. In den vergan-genen drei Jahren habe sich die Lage deutlich verschlimmert. Das Gleiche beobachten Tierheim und Zoll. „Transporte in solchen Dimensionen gab es früher nicht“, sagt eine Sprecherin der Nürnberger Behörde. Die Region sei ein Schwerpunktgebiet für solche Transporte aus Ost- nach Süd- und Westeuropa. Und doch sind Funde wie der jüngste Zufallstreffer. „Man schätzt, dass jeden Tag ein Transport über die Grenze geht“, sagt Marcus König vom Tierschutzverein Nürnberg.

Vor zwei Jahren wurde in der fränkischen Stadt der erste große Transport mit 92 Welpen hochgenommen. Im vergangenen Jahr wurden mehrere kleine Fuhren mit insgesamt 74 Welpen entdeckt. Ende Februar entdeckte der Zoll auf der Autobahn dann einen Transport mit 37 Welpen und zehn Katzen. Wenige Tage später der Fund der 76 Welpen – darunter fast 20 Rassen vom Yorkshire-Terrier bis zum sogenannten Kampfhund.

 

Der Zustand der Hunde ist oft extrem schlecht. „Krank sind die eigentlich alle“, erzählt Thiesmann. „Sie sind verwurmt oder haben andere Para-siten und manche haben auch super-ansteckende Krankheiten wie Staupe oder Tollwut, die es bei uns gar nicht mehr gibt.“ Auch die Präsidentin des Nürnberger Tierschutzvereins, Dagmar Wöhrl, sagt: „Viele dieser Welpen überleben nicht einmal ein Jahr. Ohne Behandlung haben diese Tiere keine Chance.“ Von dem Transport mit 92 Welpen sind 24 Tiere gestorben. Die Versorgung der neuen Welpen inklusive Tierarzt kostet das Tier-heim derzeit rund 5000 Euro am Tag.

Einige der Hunde müssten noch gesäugt werden. Eigentlich sollte ein Welpe mindestens acht Wochen alt sein, wenn man ihn von der Mutter trennt. Thiesmann sagt: „In der Prägephase nach der Geburt werden die Tiere sozialisiert. Wenn ihnen das genommen wird, fehlt ihnen ihr Leben lang etwas. Die werden psychisch immer wieder Probleme haben.“ Daher warnen die Tierschützer eindringlich davor, sich einen solchen „Billig-Welpen“ anzuschaffen. „Jeder, der so einen Hund kauft, unterstützt den illegalen Welpenhandel. Das ist eine Frage von Angebot und Nachfrage“, betont Birgit Thiesmann.

 

Die Tierschützer von „Vier Pfoten“ haben in einer Studie den Handel mit Rassehunden untersucht. „Das ist ein Millionengeschäft über ganz Europa hinweg“, sagt Thiesmann. Die meisten Tiere kämen aus Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei. Dort würden sie in Massen-zuchten „produziert“ oder im Keller vieler Privatleute. Die Zustände sind meist furchtbar, die Tiere, die kriegen kaum Futter und keine Impfungen. Verkauft würden die Hunde vor allem in den westlichen EU-Ländern wie Spanien, Frankreich, Italien, aber auch in Deutschland und Großbritan-nien. Kostet hierzulande ein Rassehund um die 1500 Euro, werden „Billig-Welpen“ oft für wenige hundert Euro verkauft. Beispielsweise an einem Chihuahua-Welpen verdient ein Händler laut „Vier-Pfoten-Studie“ rund 760 Euro.

 

In den Niederlanden könnten die Tiere legal „umgechipt“ werden, erzählt Thiesmann. „Dann ist nicht mehr nachvollziehbar, wo sie herkommen.“ In vielen EU-Ländern könne man die Welpen dann in Zoohandlungen kaufen, auf Märkten, aus dem Kofferraum heraus oder übers Internet. Um diesen Handel zu beenden, fordern die Tierschützer seit langem eine Kennzeichnungspflicht und ein europaweites Zentralregister. „Nur dann lässt sich nachvollziehen, wo ein Hund herkommt“, sagt Thiesmann. Auch die Strafen für die Händler müssten härter werden. Das Wiener Landesgericht habe in der vergangenen Woche ein Pärchen zu acht Monaten Haft und 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. „Erst hier fängt es langsam an, weh zu tun“, sagt Thiesmann.

Der beste Freund des Menschen stammt aus Europa

 

Die Wandlung des Wolfs vom wildlebenden Raubtier zum besten Freund des Menschen hat offenbar auf dem europäischen Kontinent stattge­fun­den. Forscher nutzten prähistorische Überreste für ihre Untersuchungen - eine wichtige Hypothese ist
somit widerlegt.

 

Washington/Tübingen


Europäische Jäger und Sammler haben als erste Menschen der Welt Hunde gehalten. Das belegt eine genetische Studie, die ein Team um Olaf Thalmann von der finnischen Universität Turku in der Fachzeitschrift "Science" vorstellt. Sie beendet die Diskussion um den Ursprung des Hundes, der lange Zeit in Ostasien vermutet wurde. Die Forscher verglichen das Erbgut moderner Hunde und Wölfe mit jenem von prähistori-schen Tieren aus verschiedenen Erdteilen. Demnach stammen alle heute lebenden Hunde von europäischen Vorfahren ab. Eine Beziehung zu Wölfen außerhalb Europas sei hingegen nur entfernt vorhanden. Der Wolf wurde also zuerst in Europa zum besten Freund des Menschen. Zu-dem untersuchten Thalmann und seine Kollegen den Zeitpunkt der Domestizierung. Demnach begann sie vor etwa 19.000 bis 32.000 Jahren - zu einer Zeit, als Europa von Jägern und Sammlern bevölkert war.


Hund vor Schaf und Ziege

Vermutlich folgten die Wölfe den jagenden Menschen auf der Suche nach Aas und Nahrungsresten und gaben so den Anstoß zum späteren Zusammenleben, schreibt das Team um Thalmann. Es widerspricht damit der bisherigen Annahme, dass die Landwirtschaft Wölfe in die Dörfer lockte und dies zur anschließenden Domestizierung führte. Damit gab es den Hund als Haustier, lange bevor zum Beispiel Ziegen, Schafe oder Rinder domestiziert wurden", erklärte Mitautor Johannes Krause vom Institut für Naturwissenschaftliche Archäologie der Universität Tübingen. Den Forschern zufolge unterscheidet sich das Erbgut von Hund und Wolf bis heute weiterhin kaum. Die Schädelform sei jedoch recht verschie-den, so sei etwa die Schnauze beim Hund kürzer als beim Wolf.



Für ihre Studie analysierten die Forscher das Erbgut von 18 prähistorischen Tieren, das von 77 modernen Hunden und das von 49 Wölfen. Da-bei nutzen sie die DNA aus den Mitochondrien, den Kraftwerken der Zellen, das nur über die weibliche Linie weitergegeben wird. "Ich war ver-blüfft, wie deutlich herauskam, dass die heute lebenden Hunde alle auf gemeinsame Stammbäume zurückgehen, nämlich vier Abstammungs-linien, die alle in Europa ihren Anfang nahmen", ergänzte Thalmann.


© SPIEGEL ONLINE

Der einst größte Hund der Welt ist tot


 

Er war Guinness-Buch-Titelträger, brachte 111 Kilo auf die Waage und maß von der Pfote bis zur Schulter stolze 1,09 Meter Höhe und von der Nase bis zur Schwanzspitze 2,20 Meter Länge. Jetzt ist die Rekord-Dogge namens "Giant George" im Alter von knapp acht Jahren in den USA gestorben.

 


Hier der komplette Artikel von t-online

 

Mietrecht: generelles Haltungsverbot von Hunden unzulässig



Vermieter dürfen Mietern nicht generell die Haltung von Hunden und Katzen verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch, 20. 3. 2013 entschieden – Urteil mit Aktenzeichen „VIII ZR 168/12“. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteilung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam. Stattdessen muss jeder Fall einzeln bewertet werden.


Quellen: überregionale  Presse, z. B. Focus und Spiegel

 

 


Hier der komplette Artikel aus dem OVB/Mangfallboten "Geld & Markt" vom 21. März 2013 von Jochen Neumeyer

 

Allseits beliebter Hund darf bleiben



Hunde müssen draußen bleiben? So einfach dürfen es sich Vermieter nicht machen, sagt der BGH. Nötig ist eine Abwägung der Interessen im Einzelfall. Das könnte kompliziert werden. Gegen solche Mitbewohner kann niemand etwas haben. Zumindest ist das pauschale Verbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen hinfällig.

 

Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen seien eine unangemessene Benachteiligung der Mieter, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12).


Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund halten, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, "keine Hunde und Katzen zu halten". Diese Klausel sei unwirksam, entschied der BGH. "Sie benachtei-ligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet."


Die Unwirksamkeit des Verbots führe jedoch nicht dazu, "dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann", stellte der 8. Zivilsenat des BGH klar. Vielmehr müsse eine "umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Inter-essen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen". Auch gebe es Möglichkeiten, die Klauseln so zu for-mulieren, dass sie gültig sind und dennoch "kein Wildwuchs entsteht", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsbegründung.


Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisierte die Entscheidung. "Das Urteil führt dazu, dass der Vermieter nicht mehr die Möglichkeit hat, ein Haus entweder grundsätzlich tier- oder kinderfreundlich zu halten", sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke. Das werde zu mehr Streitigkeiten führen, ergänzte Warnecke. "Katzen benutzen zum Beispiel gerne Sandkästen auf Spielplätzen als Katzenklo. Streit darüber lässt sich verhindern, wenn man die Haltung von Katzen generell untersagt."


Die vom BGH vorgesehene Einzelfallabwägung hält Warnecke für realitätsfern. "Derartige umfangreiche Abwägungen kann man einem priva-ten Eigentümer nicht zumuten." Zustimmung fand das Urteil hingegen beim Mieterbund: „Das ist ein gutes und gerechtes Urteil, das vielen Mietern die Chance gibt, einen Hund oder eine Katze in der Wohnung zu halten“, kommentierte der Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. "Es ist letztlich kein Grund ersichtlich, warum Mieter nicht einen kleinen Hund halten dürfen, wenn der niemanden im Haus stört und sich kein Nachbar beschwert."


Im konkreten Fall aus Gelsenkirchen handelte es sich um einen Hund mit einer Schulterhöhe von 20 Zentimetern. Die Mieter hatten das Tier auf Empfehlung eines Arztes als Gefährten für ihren kranken Sohn angeschafft. Im Prozess hatten sie Bestätigungen der Nachbarn vorgelegt, dass diese sich nicht an dem Hund stören. Im konkreten Fall, sagte der Vorsitzende Richter Ball, "gibt es nur Argumente für das Interesse des Mieters, diesen allseits wohlgelittenen Hund in der Wohnung zu halten".

 



 

Mietrecht: Verbot bestimmter Hunderassen unzulässig


Vermieter dürfen Mietern nicht vorschreiben, welche Hunderassen sie halten dürfen und welche nicht. Solange die Hundehaltung im Miet-vertrag nicht ausdrücklich verboten ist, dürften keine Vorgaben gemachten werden, berichtet der Deutsche Mieterbund und Berufung auf
ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit Aktenzeichen "VIII ZR 329/11".


In dem verhandelten Fall hielt sich ein Mieter im dritten Stock eines Altbaus einen schottischen Hütehund ('Bearded Collie'). Hunde dieser Rasse wiegen in der Regel zwischen 18 und 28 Kilogramm. Der Vermieter verlangte vom Halter vor Gericht, den Hund abzuschaffen. Seine Begründung: Ein derart großes Tier könne in der Wohnung nicht artgerecht gehalten werden. Zudem werde die Wohnung im erhöhten Maße abgenutzt. Vor Gericht hatte der Vermieter keinen Erfolg. Entscheidend sei der Wortlaut des Mietvertrags, befanden die Richter. Sei die Hundehaltung hier nicht verboten, dürfe ein Mieter auch einen schottischen Hütehund halten. Das gelte auch für eine Altbauwohnung im dritten Obergeschoß in einer Großstadt. Anhaltspunkte für eine erhöhte Abnutzung durch die Hundehaltung sah das Gericht nicht.


Quelle: Pressedienst des Deutschen Mieterbunds

http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=19156&cHash=9387296347c612acb3cefa5b5222f363

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Termine:

 

 

Frühjahrsprüfung 05.05.2024

Nachtpokalwettkampf: 14.09.2024

Herbstprüfung: 27.10.2024

 

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Letzte Änderung: 16.01.2024

 

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